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NON-COMPLIANCE-GERÄTE

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Nicht immer reichen feste Zahnspangen aus, um die Zähne in die gewünschte Richtung zu bewegen. Gelegentlich ist der Einsatz eines zusätzlichen Gerätes sinnvoll. Je nach individuellen Voraussetzungen stehen verschiedene Non-Compliance-Geräte* zur Verfügung. Diese erfordern keine Mitarbeit des Patienten, sondern werden fest mit den Zähnen verbunden. Alternativ können oft auch Außenzahnspangen verwendet werden.

Zu den Non-Compliance-Geräten zählen unter anderem:

*Compliance bezeichnet in der Medizin den Willen des Patienten zur Mitwirkung an einer Therapie, z. B. die herausnehmbare Zahnspange häufig genug zu tragen. Bei Non-Compliance-Geräte ist dies nicht erforderlich.

Praxis wegen Osterurlaub geschlossen

Unsere Praxis ist in der Zeit vom 29.03.2024 bis 07.04.2024 geschlossen.

Bei wirklich dringenden, nicht aufschiebbaren Problemen vertritt uns in der Zeit vom 02.04. – 04.042024 die Praxis Dr. Christiane Snethlage MSc, Eckern 5 in 33442 Herzebrock – Clarholz, Telefon: 05245 858888.

Ab dem 8. April 2024 sind wir gerne wieder für Sie da.